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Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer





Vorbemerkung: Die Basic Principles wurden 1989 von der UGL von England neu gefaßt. Die Verbindlichkeit des Gottesbegriffes wurde dabei geändert. Hieß es in der Fassung von 1929 "Der Glaube an den Großen Baumeister aller Welten und seinen geoffenbarten Willen muß die notwendige Voraussetzung der Mitgliedschaft sein", so lautet die Neufassung: "Freimaurer ... müssen an ein höchstes Wesen glauben" (must believe in a Supreme Being). Auch die Verfassung der Grossloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland wurde inzwischen überarbeitet und am 13. Mai 1994 verabschiedet.



Fritz Hinz

Die Basic Principles

(Vortrag vom 17. September 1987)

Heute will ich mich im Rahmen dieser Zeichnung mit den "Basic Principles" befassen, in denen am 4. September 1929 von den Vereinigten Großlogen von England, Schottland und Irland die Voraussetzungen für die Anerkennung der Regularität von Grosslogen in der ganzen Welt festgelegt worden sind. Unter Freimaurern scheint dieses Dokument ziemlich unbekannt geblieben zu sein, und es fragt sich, ob und inwieweit sein Wortlaut von Text und Sinn der "Alten Pflichten von 1723" und auch von der im Jahre 1964 neu formulierten Verfassung der Alten, Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland abweicht. Das kann für manchen Bruder von Bedeutung sein, wenn nämlich in diesen "Basic Principles" grundlegende Fragen berührt werden sollten, welche z. B, die Glaubens- und Gewissensfreiheit oder die politische Überzeugung des Einzelnen betreffen. Deshalb soll anhand von wesentlichen Textstellen der erwähnten Dokumente untersucht werden, ob es da unterschiedliche Aussagen gibt. Weitgehende Ungebundenheit auf weltanschaulichem Gebiet war ja für uns immer ein wichtiges Merkmal und Gütezeichen, das uns deutlich von Parteien und Kirchen unterschied und uns Menschen zuführte, die die weltoffene Haltung und das tolerante Gespräch suchten. Wenn wir nun auch nicht viel von Dogmen und Glaubensbekenntnissen in unseren Logen halten, so brauchten wir als ein Bund mit ethischer Zielsetzung doch eine über das materialistische und rein physikalische Weltbild hinausghende metaphysische Grundlage, um das lebendige Universum, das uns alle umgibt, in seiner ganzen Weisheit und Schönheit verstehen zu können. In Artikel 3 unserer Verfassung wird das so formuliert:

Der Freimaurer erblickt im Weltenbau, in allem Lebendigen und im sittlichen Bewußsein des Menschen das Wirken eines göttlichen Schöpfergeistes voll Weisheit, Stärke und Schönheit und verehrt ihn unter dem Sinnbild des Allmächtigen Baumeisters aller Welten.
Das Buch des heiligen Gesetzes, das Winkelmaß und der Zirkel sind die großen Lichter der Freimaurerei und dürfen bei keiner Arbeit fehlen.

Diese Verfassungsaussage hat ihre Wurzel in den "Alten Pflichten", in denen es unter der Überschrift "Von Gott und der Religion heißt:

Der Maurer ist als Maurer verpflichtet, dem Sittengesetz zu gehorchen; und wenn er die Kunst recht versteht, wird er weder ein engstirniger Gottesleugner noch ein bindungsloser Freigeist sein. In alten Zeiten waren die Maurer in jedem Land zwar verpflichtet, der Religion anzugehören, die in ihrem Lande oder Volke galt, heute jedoch hält man es für ratsamer, sie nur zu der Religion zu verpflichten, in der alle Menschen übereinstimmen, und jedem seine besonderen Überzeugungen selbst zu belassen. Sie sollen also gute und redliche Männer sein, von Ehre und Anstand, ohne Rücksicht auf ihr Bekenntnis oder darauf, welche Überzeugungen sie sonst vertreten mögen.

Mit dieser klugen und toleranten, wenn auch nicht sehr präzisen Formulierung hat die Freimaurerei lange in Frieden gelebt. Warum mußte da etwas verändert werden, wie kam es zu den "Basic Principles"?

Nun, es ist wohl das Schicksal aller sozusagen unveränderlichen Grundsätze, und das sollten die "Alten Pflichten" ja wohl auch sein, daß sie immer dann erschüttert und in Frage gestellt werden, wenn ihnen Juristen oder andere auf das Prinzip bedachte Nothelfer eine endgültige und unangreifbare Form geben wollen. Da liegt der Teufel dann bekanntlich im Detail. Aber trotz vieler Bemühungen ist es zu einer Einigung über einen verbesserten und allgemein verbindlichen Text nicht gekommen. Im Rahmen von Annäherungsversuchen, die der erste Weltkrieg ausgelöst hatte, wurde dann im Jahre 1921 die "Association maconique international" gegründet; sie vereinigte 12 Obödienzen und glaubte durch die nachstehende Erklärung eine Lösung des Regularitätsstreites zu fördern:

Als traditionelle, philantropische und fortschrittliche Institution und unter Anerkennung des Grundsatzes von der Bruderschaft aller Menschen, setzt sich die Freimaurerei das Ziel, die Wahrheit zu suchen, sowie Moral und Solidarität zu üben. Sie bemüht sich daher um eine materielle Besserstellung, eine moralische Hebung und eine geistige Vervollkommnung der Menschheit. Ihre Leitsätze sind die wechselseitige Duldsamkeit, die Achtung vor dem anderen und vor sich selbst, die Freiheit des Gewissens. Sie betrachtet es als ihre Pflicht, die brüderlichen Bande, welche alle Freimaurer der Erde vereinen, auf das gesamte Menschengeschlecht auszudehnen.

An diesem Text erkennt man deutlich die Handschrift des ganz allein in den Idealen der Aufklärung lebenden Grand Orient de France. Kein Hinweis auf den ABAW (Allmächtigen Baumeister aller Welten), kein Wort über die Bibel. Dieser Text gibt die Tradition, den Geist und das Gedankengut unseres Bundes nur sehr unvollkommen wider. Denn die Freimaurerei stützt sich ja nicht nur auf diese allgemeinen Menschheitsbeglückungsideen des Rationalismus, sondern ihre Wurzeln reichen tief in die Vergangenheit zurück, zu den alten Mysterienbünden und den mittelalterlichen Bauhütten der Dombaumeister. Die UGL konnte sich mit dieser Erklärung nicht einverstanden erklären, und als alle Versuche scheiterten, eine Änderung herbeizuführen, setzten sie sich 1929 zusammen und legten die Grundsätze fest, die künftig als Voraussetzung für die Regularität einer Grossloge gelten sollte. Das waren die "Basic Principles". Sie lauten:

  1. Rechtmäßigkeit (Regularität) des Ursprungs, d. h. jede Grossloge muß gesetzmäßig von einer rechtmäßig anerkannten Grossloge oder von 3 oder mehr gerechten und vollkommenen Logen eingesetzt worden sein.
  2. Der Glaube an den Großen Baumeister des Universums und seinen erkennbaren Willen ist ein wesentliches Kennzeichen für die Zugehörigkeit zum Bunde der Freimaurer.
  3. Jeder Suchende soll bei seiner Aufnahme die Verpflichtung auf das geöffnete Buch des Heiligen Gesetzes oder angesichts dieses Buches ablegen. Damit wird die gewissensmäßige Bindung des einzelnen bei seiner Aufnahme an die Allgegenwart der göttlichen Schöpferkraft ausgedrückt.
  4. Mitglied in einer Einzelloge und damit in einer Großloge dürfen nur Männer sein; keine Grossloge darf maurerische Beziehungen irgendwelcher Art zu gemischten Logen oder zu Vereinigungen unterhalten, die Frauen als Mitglieder zulassen.
  5. Eine Großloge soll uneingeschränktes Hoheitsrecht über die ihr eingegliederten Logen haben, d. h. sie soll eine verantwortliche, unabhängige und selbständige Organisation sein, die allein und unbestritten Weisungsbefugnis (Autorität) über die Bruderschaft oder symbolische Grade (Lehrling, Geselle, Meister) innerhalb ihres Geltungsbereiches (Sprengels) hat. Sie darf in keiner Weise einem obersten Rat irgendeiner Organisation (Macht), die Verfügungsrecht oder Aufsicht über diese Grade beansprucht, unterstellt sein oder ihre Machtbefugnis mit ihnen teilen.
  6. Die drei großen Lichter der Freimaurerei (das Buch des Heiligen Gesetzes, das Winkelmaß und der Zirkel) müssen immer aufliegen, wenn die Großloge oder ihre zugehörigen Logen arbeiten. Dem Buch des Heiligen Gesetzes gebührt der Vorrang.
  7. Diskussionen über Religion oder Politik müssen innerhalb einer Loge streng untersagt sein.
  8. Die Grundsätze der Alten Landmarken, Gewohnheiten und Gebräuche der Bruderschaft müssen befolgt werden.

Unterschiede von einigem Belang zu den Alten Pflichten und zu unserer Verfassung sind erkennbar in den Absätzen 2 und 3 der Basic Principles, wobei zunächst darauf hinzuweisen wäre, daß der deutsche Text des Absatz 2 lautet:

Der Glaube an den Großen Baumeister des Universums und seinen erkennbaren Willen ist ein wesentliches Kennzeichen für die Zugehörigkeit zum Bunde der Freimaurer,

genauer aber heißen müßte:

Der Glaube an den Großen Baumeister des Universums und seinen offenbaren Willen usw.,

denn die Vokabel "to reveal", die im englischen Text benutzt wird, heißt bei religiösem Bezug im Deutschen "offenbaren". Zugegeben, der Unterschied ist gering, sinngemäß ist "erkennbar" und "offenbar" wohl dasselbe. Aber es muß erwähnt werden.

Auch zwischen Artikel 3 unserer Verfassung und dem gesamten Absatz 2 der Basic Principles sehe ich Unterschiede nur in der Semantik, d. h, in der Wortwahl. Denn daß der Freimaurer im Weltenbau usw. das Wirken eines göttlichen Schöpfergeistes erblickt und ihn im Sinnbild des ABAW verehrt, besagt sinngemäß kaum etwas anderes als "Der Glaube an den Großen Baumeister des Universums und seinen offenbaren Willen", wie es in den Basic Principles heißt.

Gemäß Absatz 3 der Basic Principles soll jeder Suchende bei der Aufnahme seine Verpflichtung auf das geöffnete Buch des Heiligen Gesetzes oder angesichts dieses Buches ablegen. Das steht bei uns nicht in der Verfassung und steht auch nicht in den "Alten Pflichten", geschieht aber auch bei uns und zwar im Aufnahmeritual. Daß die Basic Principles das als die "Gewissenhafte Bindung des einzelnen bei seiner Aufnahme an die Allgegenwart der göttlichen Schöpferkraft" ansehen, widerspricht auch nicht dem metaphysischen Ernst und der sittlichen Bedeutung, die wir der Bibel beimessen. Das unterstreichen wir zwar nicht in der Verfassung, wohl aber wiederum im Traditionsritual, in dem es bei Beginn jeder Arbeit und im Zwiegespräch zwischen dem Meister vom Stuhl und den Aufsehern heißt: "Das Heilige Buch stärkt uns im Glauben". Der restliche Teil der Basic Prinziples befaßt sich nur noch mit formalen und allgemeinen Dingen und ist daher für unsere Untersuchung nicht weiter interessant.

Zusammenfassend möchte ich sagen, der Unterschied zwischen den Alten Pflichten und unserer Verfassung einerseits und den Basic Principles andererseits besteht:

  1. Weniger in dem, was in den Basic Principles ausgesagt wird, als in dem, was darin weggelassen ist; z. B. den wichtigen Grundsätzen der Artikel 2, Absatz 1 und 2 unserer Verfassung, die da lauten:

    (1) Die Freimaurerei nimmt ohne Ansehen des religiösen Bekenntnisses, der Rasse, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung und des Standes freie Männer von gutem Ruf als ordentliche Mitglieder auf, wenn sie sich verpflichten, die Gesetze des Staates, in dem ihre Loge arbeitet, zu beachten.
    (2) Glaubens-, Gewissens- und Denkfreiheit sind den Freimaurern höchstes Gut. Die freie Meinunsäußerung in freimaurerischen Angelegenheiten hat sich im Rahmen der freimaurerischen Ordnung zu halten.

  2. In der strengen Formulierung, die den Basic Principles zum mindesten in den Absätzen 2 und 3 einen stark dogmatischen Charakter verleiht, den sowohl die Alten Pflichten als auch unsere Verfassung nicht kennen.

Zu bedenken ist bei dieser Kritik allerdings, daß die Basic Principles eine andere Aufgabe haben als die Alten Pflichten und unsere Verfassung. Sie richten sich lediglich an Großlogen, wollen für deren Regularität sorgen und verhindern, daß die Bezeichnungen "Loge" und "Freimaurer" mißbraucht werden. Und solchen Mißbrauch hat es immer gegeben, gerade in letzter Zeit haben gemischte Logen, Frauen-Logen, Homosexuellen-Logen und nicht zuletzt die Loge P 2 von sich reden gemacht.

Für uns stehen keine Änderungen ins Haus. Die Basic Principles sind inzwischen 58 Jahre alt, und unsere Verfassung besteht unverändert seit 23 Jahren. Gegen sie haben die Vereinigten Großlogen von England, Schottland und Irland nie Einwände erhoben, und die Regularität der Großen Landesloge der Alten Freien und Angenommenen Maurer von Deutschland ist nie angezweifelt worden.



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