internetloge.de - internetloge.org - Hamburg, Deutschland -
Freimaurerei, Freimaurerlogen, Freimaurer





Fritz Hinz

Schuld und Sühne

"Schuld und Sühne" heißt das Thema dieser Zeichnung, ein Thema, mit dem sich zu allen Zeiten besonders Philosophen, Dichter und Juristen beschäftigt haben. Philosophen, weil der Begriff der Schuld eng verknüpft ist mit dem Problem der Freiheit des Willens. Dichter und Schriftsteller, weil die Verstrickung des Menschen in die Schuld das Wesen des Dramatischen ist, und für Juristen sind Schuld und Sühne Hauptinhalt ihrer theoretischen und praktischen Arbeit.

Aber auch Theologen und Psychiater kommen an Schuld und Sühne nicht vorbei, es ist ein Thema, das zunächst sehr theoretisch aussieht, aber doch weit in die Wirklichkeit hineinreicht und jeden angeht, oft sehr nahe angeht und zum schmerzlichsten Problem eines Lebens werden kann.

Beide Begriffe sind logisch miteinander verknüpft. Schuld ist die Voraussetzung der Sühne und umgekehrt ist die Sühne eine Folge der Schuld. Besteht ein solcher Zusammenhang auch vom Inhalt her? Das zu untersuchen, ist ein Teil dieser Arbeit.

Was ist nun Schuld und was ist Sühne? Das Verständnis dieser Begriffe ist notwendig und wird uns zu bestimmten Konsequenzen führen. Schuld, meine ich, ist die Verantwortlichkeit für einen Schaden im weitesten Sinne des Wortes, gleichgültig, ob der Schaden groß oder klein ist, ob er materieller, geistiger, seelischer oder moralischer Art ist, unabhängig davon, ob er mit Absicht, also vorsätzlich oder fahrlässig verursacht ist. Schuldig werden kann man auch ohne böse Absicht, ja sogar in gutem Glauben. Entscheidend für die Entstehung der Schuld ist allein die persönliche Verantwortlichkeit.

Sühne ist objektiv betrachtet die angemessene Wiedergutmachung des verursachten Schadens oder auch die Wiederherstellung der gestörten Ordnung, subjektiv gesehen die Beseitigung des durch die Schuld entstehenden Schuldgefühls, die Reinigung der Seele durch reuevolle Buße.

Schuldig wird also, wer tötet oder stiehlt, wer verleumdet oder quält oder irgend etwas tut oder unterläßt, was im Strafgesetzbuch so ausführlich rubriziert ist. Tragisch wird die Schuld, wenn der Schuldige trotz besten Willens die Folgen seiner Entschlüsse, seines Handelns oder Unterlassens nicht übersehen hat. So kann er schuldig werden, wenn er einem Verzweifelten nicht hilft oder im richtigen Augenblick das rechte Wort nicht findet. Und unsere politische Vergangenheit hat gezeigt, wie mancher, der das Beste wollte, Schuld auf sich geladen hat. Immer aber, wir erinnern uns des oben Gesagten, gehört zu Schuld die persönliche Verantwortlichkeit. Dadurch unterscheidet sich die Schuld vom Unglück.

Wie ist das nun mit der Verantwortlichkeit? Ist der Mensch verantwortlich für das, was er tut? Hätte er in einer bestimmten Situation anders handeln können, als er wirklich getan hat? Ist sein Wille frei? Die Freiheit des Willens ist das Kernproblem bei der Frage nach der Schuld, ein sehr schwieriges Problem, bei dessen Klärung wir sorgfältig sein müssen. Freiheit ist zunächst ein negativer Begriff. Wir denken durch ihn die Abwesenheit alles Hindernden. Der möglichen Beschaffenheit dieses Hindernden oder Hemmenden nach hat der Begriff der Freiheit verschiedene Unterarten, nämlich physische, moralische und intellektuelle Freiheit.

Physische Freiheit ist die Abwesenheit materieller Hindernisse aller Art. Wir sagen in diesem Zusammenhang: Freie Aussicht, freie Berufswahl, freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit usw. Das bedeutet nichts weiter, als daß der Ausübung dieser physischen Freiheit keine Hindernisse im Wege stehen. Wenn wir nun von der Willensfreiheit sprechen, verbinden wir den Begriff der Freiheit mit dem Handeln animalischer Wesen, deren Eigentümlichkeit es ist, daß ihre Bewegungen von ihrem Willen ausgehen, willkürlich sind und als physisch frei bezeichnet werden, wenn kein materielles Hindernis dies unmöglich macht.

Tiere und Menschen werden im physischen Sinne also frei genannt, wenn weder Fesseln, noch Mauern, noch gelähmte Glieder sie behindern und sie tun können, was sie wollen. Dabei ist noch keine Rede davon, was etwa auf ihren Willen Einfluss haben könnte, denn nur auf das Können, d.h. eben auf die Abwesenheit physischer Hindernisse bezieht sich diese Art der Freiheit. Sobald wir aber von der physischen Freiheit abgehen und die moralische bzw. die intellektuelle Freiheit betrachten, wird die Sache komplizierter.

Zunächst zur moralischen Freiheit. Man kann z.B. fragen, ob ein Mensch, ohne durch materielle Hindernisse gehemmt zu sein, durch Motive, wie etwa Drohungen, Versprechungen, Gefahren oder dergleichen, abgehalten werden kann, zu handeln, wie es ohne das Vorhandensein dieser Motive seinem Willen gemäß gewesen wäre; ob also ein solcher Mensch noch frei sei oder ein starkes Motiv die dem eigentlichen Willen gemäße Handlung ebenso unmöglich machen könnte wie ein materielles Hindernis. Das ist sicher nicht der Fall. Niemals kann ein Motiv so unüberwindlich sein wie ein materielles Hindernis, welches leicht die menschlichen Körperkräfte überhaupt überschreitet, während auch ein starkes Motiv immer noch von einem stärkeren überboten werden kann. Das zeigt sich z.B. beim Selbstmord oder bei der Aufopferung des eigenen Lebens für andere, wo die allgemein als stärkstes Motiv angesehene Erhaltung des eigenen Lebens von anderen Motiven übertroffen wird.

Wenn aber hieraus auch hervorgeht, daß die Motive von sich aus keinen absoluten Zwang ausüben, so bleibt doch die Frage offen, ob ihnen nicht eine relative Notwendigkeit auf die Person des Beteiligten zukommt, d.h., ob dieser bei seiner persönlichen Veranlagung oder individuellem Charakter und Vorliegen eines bestimmten Motivs sich frei in verschiedener Weise verhalten, so oder auch anders handeln kann oder ob unter den gegebenen Voraussetzungen die Handlung notwendig erfolgt. Das wollen wir untersuchen.

Kann ich zwei entgegengesetzte Dinge tun, z. B. an einem hilfsbedürftig auf der Straße liegenden Menschen mit meinem Wagen vorbeifahren oder wahlweise anhalten und helfen, oder muß ich je nach meiner persönlichen Veranlagung bzw. nach meinem individuellen Charakter mit Notwendigkeit das eine oder andere tun?

Unter notwendig wollen wir verstehen: Was aus einem zureichenden Grund erfolgt. Nur soweit wir etwas als Folge aus einem gegebenen Grunde begreifen, bezeichnen wir es als notwendig. Demnach wäre das Fehlen der Notwendigkeit identisch mit der Abwesenheit eines zureichenden Grundes. Da das Merkmal für das Freie das Fehlen jeder Notwendigkeit ist, so müßte, Freiheit des Willens vorausgesetzt, jede Äußerung dieses Willens, jeder Willensakt durch eine Ursache bestimmt sein. Das ist nicht denkbar, denn die Gültigkeit des Kausalgesetzes ist Voraussetzung für unser Denken, und daher kann es keine Wirkung, nämlich einen solchen Willensakt ohne Ursache geben oder wir müßten wie ein Gott in der Lage sein, eine Reihe von Veränderungen von uns selbst aus dem Nichts anzufangen bzw. einer neuen Kausalreihe die erste Ursache geben, und das ist überhaupt nicht zu denken.

Danach sieht es schlecht aus mit der Freiheit des Willens, wenn wir zunächst auch noch geneigt sind zu sagen "Aber ich kann doch jederzeit tun, was ich will". Diese Behauptung beruht jedoch auf einem Irrtum. Es ist nicht so, daß uns in einem Fall entgegengesetzte Willensakte möglich wären. Da ist Wünschen und Wollen verwechselt worden. Wünschen können wir Entgegengesetztes, wollen aber nur eines davon, und welches das eine ist, das zeigt uns allein die Tat. Sie entsteht mit Notwendigkeit, wenn Motiv und Charakter gegeben sind. Kennten wir den Charakter, dann wüßten wir, wie ein Mensch oder auch wir selbst in einer bestimmten Situation handeln, bzw. auf ein bestimmtes Motiv reagieren werden.

Goethe sagt in "Gott und Welt":

Wie an dem Tag, der Dich der Welt verliehen
die Sonne stand zum Gruße der Planeten,
Bist alsobald und fort und fort gediehen,
Nach dem Gesetz, wonach Du angetreten.
So mußt Du sein, Dir kannst Du nicht entfliehen
So sagten schon Sybillen, so Propheten.
Und keine Zeit und keine Macht zerstückelt,
Geprägte Form, die lebend sich entwickelt.

Der Charakter des Menschen ist individuell, d.h., er ist in jedem ein anderer, wenn auch manche Haupteigenschaften sich in jedem Menschen wiederfinden, eine Tatsache, die besonders von der Verhaltensforschung in erstaunlichen Beispielen gezeigt worden ist. Trotzdem bleibt der Individualität ein geradezu unendlicher Spielraum. Daher ist die Wirkung desselben Motivs auf verschiedene Menschen auch immer eine verschiedene. Deshalb kann man aus dem Motiv allein die Tat nicht vorhersehen, man muß auch den Charakter kennen. Der aber ist empirisch, d.h., nur durch die Erfahrung lernt man ihn kennen, nicht nur an anderen, sondern auch an sich selbst. Daher ist man oft enttäuscht, wenn man entdeckt, daß man diese oder jene Eigenschaft wie Gerechtigkeitssinn, Mut, Uneigennützigkeit usw. nicht in dem Maße besitzt, wie man stolzerweise voraussetzte. So wissen wir auch nie genau, wie wir uns in einer schwierigen Situation entscheiden werden. Je nachdem, wie dieses oder jenes Motiv unserem Willen von unserem Erkenntnisvermögen näher vorgehalten wird und seine Kraft an ihm versucht, schwankt unser Entschluß hin und her. Endlich wirkt das stärkere Motiv, und die Tat fällt oft anders aus, als wir anfänglich vermutet hatten.

Daher kann keiner wissen, wie ein anderer und auch wie er selbst in einer bestimmten Lage handeln wird, ehe er sie nicht selbst einmal erlebt hat. Nur aufgrund der praktischen Erfahrung ist er des anderen oder seiner selbst sicher. Auf erprobte Freunde, auf bewährte Mitarbeiter verlassen wir uns. Schließlich ist der Charakter konstant und unwandelbar, er ist uns angeboren und er verläßt uns nicht. In dieser Hinsicht ändert sich der Mensch nicht; wie er in einem Falle gehandelt hat, so wird er bei gleichen Umständen auch wieder handeln.

So verlassen wir uns auf den, der sich schon einmal bewährt hat und trauen dem nicht über den Weg, der uns einmal betrogen hat. Enttäuscht uns ein Mitarbeiter, dem wir bisher immer vertrauen konnten, so sagen wir nicht, sein Charakter hätte sich geändert, sondern wissen, daß wir uns in ihm geirrt hatten. Auf derselben Tatsache beruht es, daß ein Mensch trotz Einsicht und bester Vorsätze sich nicht bessert. Nur sein Erkenntnisvermögen kann ihm helfen, denn dies ist das Medium, durch welches die Motive auf seinen Charakter wirken. Sein Erkenntnisvermögen kann ihm die schlechten Erfahrungen vorstellen, die er bei seinen Übeltaten gemacht hat und ihn zu der Einsicht führen, daß seine früheren Handlungen nicht den gewünschten Erfolg erbrachten. Aufgrund der durch die Erfahrung veränderten Motive wird er andere Wege suchen, sein Charakter aber bleibt derselbe.

Überhaupt liegt nur im Erkenntnisvermögen der Bereich der Besserung und Veredelung. Der Charakter ist unveränderlich, die Motive wirken mit Notwendigkeit, aber sie haben durch die Erkenntnis hindurchzugehen, welche sie dem Charakter vorstellt. Die Erkenntnis ist in jedem Maße der Bereicherung und Erweiterung fähig. Daher hat die Erziehung großen Einfluß auf die Verhaltensweise eines Menschen, sie kann Motiven, für die er bisher verschlossen war, den Zugang öffnen, vor allem auch helfen, die Tragweite aller Handlungen besser abzuschätzen, und daher kann bei gleicher Lage und gleichem Charakter die Tat beim zweiten Mal ganz anders ausfallen als beim ersten.

Das war eine Betrachtung über die Möglichkeit der moralischen Freiheit des Willens. So genannt, weil sie sich mit der moralischen Qualität des Menschen, mit seinem Charakter und den darauf wirkenden Motiven befaßt. Wir haben gesehen, daß jede Tat mit Notwendigkeit geschieht, daß dem Individuum in einer bestimmten Situation nicht zwei verschiedene Handlungen möglich sind, sondern nur eine, nämlich die sich aus dem individuellen Charakter und dem darauf wirkenden Motiv notwendig ergebende. Insofern ist der Wille also nicht frei. Genauer gesagt, das Wollen ist nicht frei. Sagen wir aber, daß des Menschen Wille, sein eigenes Selbst, der Kern seines Wesens ist, eben sein Charakter ist, sagen wir also, daß der Mensch ist, wie er will und will, wie er ist, dann liegt die Freiheit nicht im Handeln sondern im Sein. Die Freiheit des Willens ist damit eine transzendente, über den Bereich der Erfahrung hinausgehende. Fragte man, ob jemand auch anders wollen könnte, als er will, so hieße das letzten Endes ihn fragen, ob er auch ein anderer sein könnte als er selbst.

Nun haben wir uns noch mit der intellektuellen Freiheit zu beschäftigen, ehe wir zum Ausgangspunkt, nämlich der Verantwortlichkeit für unsere Taten, zum Thema Schuld und Sühne zurückkehren. Der Intellekt oder das Erkenntnisvermögen ist, wie oben schon erwähnt, das Medium der Motive, durch welches diese auf den Charakter oder den Willen, welcher der eigentliche Kern des Menschen ist, wirken. Nur wenn dieses Erkenntnisvermögen sich in einem normalen Zustand befindet, seine Funktionen regelrecht vollzieht und daher die Motive unverfälscht, wie sie in der realen Außenwelt vorhanden sind, dem Willen vorstellt, kann sie daher seiner Natur nach, d. h. dem individuellen Charakter entsprechend, also intellektuell ungehindert entscheiden. Dann ist der Mensch intellektuell frei, d.h., seine Handlungen sind das reine Resultat von Motiven auf seinen Charakter, die in der Außenwelt ihm ebenso wie jedem anderen vorliegen. Demzufolge ist er für Reaktionen, für seine Taten moralisch und juristisch verantwortlich.

Diese intellektuelle Freiheit wird aufgehoben entweder dadurch, daß das Medium der Motive, das Erkenntnisvermögen auf die Dauer oder vorübergehend getrübt oder zerrüttet ist oder dadurch, daß äußere Umstände im einzelnen Fall die Auffassung der Motive verfälschen. Ersteres ist bei Wahnsinn., Trunkenheit usw. der Fall, letzteres bei einem unverschuldeten Irrtum, wenn man z.B. Gift für Arznei hält und sie einem Patienten eingibt oder wenn man einen harmlosen Mitbürger im Dunklen für einen Einbrecher hält und auf ihn schießt. In beiden Fällen sind die Motive verfälscht, und der Wille kann sich nicht so entscheiden, wie er es getan hätte, wenn sie ihm vom Intellekt richtig vorgestellt worden wären.

Die unter diesen Umständen begangenen Verbrechen sind daher gesetzlich auch nicht strafbar, denn der Gesetzgeber geht von der richtigen Voraussetzung aus, daß der Wille moralisch nicht frei ist, daß man ihn nicht lenken kann, sondern daß er dem Zwang der Motive unterworfen ist. Deshalb will er auch allen Motiven, die zu Verbrechen führen könnten, stärkere Gegenmotive in den angedrohten Strafen entgegenstellen. Insofern ist das Strafgesetzbuch nichts anderes als ein Verzeichnis von Gegenmotiven für verbrecherische Handlungen. Ergibt sich aber, daß der Intellekt, durch den diese Gegenmotive zu wirken hatten, unfähig war, sie aufzunehmen und dem Willen vorzustellen, so konnten sie nicht wirken, sie waren so gut wie nicht vorhanden. Die Schuld geht daher in einem solchen Fall vom Willen bzw. vom Charakter auf den Intellekt über, der aber wird nicht bestraft.

Der Gesetzgeber hat es nur mit dem Charakter, d.h., mit dem eigentlichen Menschen zu tun. Ihn, den Täter bestraft er, nicht die Tat. Ebenso sind derartige Handlungen, die durch Versagen des Intellektes geschehen, dem Individuum nicht moralisch anzurechnen, denn sie entsprechen ja nicht seinem Charakter. Es hat entweder etwas anderes getan, als es zu tun meinte, oder war unfähig an das zu denken, was es davon abhalten sollte, d.h., die Gegenmotive waren ihm nicht gegenwärtig.

Die intellektuelle Freiheit kann aber auch nur teilweise aufgehoben sein, z.B. durch den Affekt. Dieser ist eine plötzliche und sehr heftige Erregung des Willens durch eine zum Motiv werdende Vorstellung, die eine solche Kraft hat, daß sie alle anderen, welche ihr als Gegenmotive entgegenwirken könnten, verdunkelt und nicht deutlich in das Bewußtsein treten läßt. Auch hier ist je nach Lage des Falles die Verantwortlichkeit mehr oder minder herabgesetzt und wird juristisch auch entsprechend gewertet. Im allgemeinen sind also alle die Verstöße gegen das juristische oder moralische Gesetz als unter Abwesenheit der intellektuellen Freiheit anzusehen, bei denen der Mensch entweder nicht wußte, was er tat, oder schlechterdings nicht fähig war zu bedenken, was ihn hätte davon abhalten sollen, nämlich die Folgen der Tat.

Bei der Untersuchung des Willens haben wir also gesehen: Der Wille ist moralisch nicht frei. Seine Willensakte, seine Taten geschehen auf Grund der Motive, die ihm das Erkenntnisvermögen vorstellt mit Notwendigkeit. Aber im transzendenten Sinne ist er frei, d.h., der Wi1le ist identisch mit dem Charakter des Individuums, er ist der eigentliche Kern des Menschen. Wie er ist, so will er sein. Die Freiheit des Willens liegt also im Willen selbst, sie liegt nicht im Handeln, sondern im Sein.

Von dem gewonnenen Standpunkt aus können wir jetzt die oben aufgeworfene Frage beantworten, ob der Mensch verantwortlich ist für seine Taten, d.h., ob er im Sinne unserer Definition der Schuld schuldig werden kann. Übereinstimmend mit der festgestellten Freiheit des Willens im Sein, dieser transzendenten Freiheit des Willens, finden wir in unserem Bewußtsein völlig deutlich und sicher das Gefühl der Verantwortlichkeit für das, was wir tun, der Zurechnungsfähigkeit für unsere Handlungen und die unerschütterliche Gewißheit, daß wir selbst die Täter unserer Taten sind. Durch dieses Bewußtseins kommt es keinem in den Sinn, auch dem nicht, der davon überzeugt ist, daß unsere Handlungen aufgrund der wirkenden Motive mit Notwendigkeit erfolgen, sich für ein Vergehen durch diese Notwendigkeit zu entschuldigen und die eigene Schuld auf die Motive abzuwälzen, da ja bei deren Eintritt die Tat unausbleiblich war. Denn er sieht sehr wohl ein, daß die Notwendigkeit eine subjektive Bedingung hat, nämlich die seines Willens bzw. seines Charakters. Er fühlt, daß eine andere Handlung, ja eine der seinen völlig entgegengesetzte durchaus möglich gewesen wäre, wenn er nur ein anderer gewesen wäre. Daran allein hat es gelegen.

Nur er, weil er eben er selbst und kein anderer ist, weil er eben diesen seinen Charakter hat, der mit seinem Willen identisch ist, nur er konnte nicht anders handeln. Die Verantwortlichkeit, deren er sich bewußt ist, trifft nicht die Tat sondern seinen Charakter. Für diesen fühlt er sich verantwortlich und für diesen machen ihn auch die anderen verantwortlich. Auf seinen Charakter zielen ihre Vorwürfe. Er ist ein schlechter Mensch, ein Betrüger, ein Dieb sagen sie. Die Tat und ihr Motiv werden dabei bloß als Anlaß gewertet, die den Charakter des Täters bloßgelegt hat. In diesem Sinne ist der Mensch verantwortlich für seine Taten und wird schuldig, wenn er durch sie Schaden anrichtet.

Tragisch ist seine Schuld, wenn er bei seiner Tat nicht intellektuell frei im Sinne der oben genannten Definition gewesen ist. Er wird sich vorwerfen, nicht genügend für sein Erkenntnisvermögen getan zu haben, was besonders dann der Fall sein wird, wenn er durch Irrtum Schaden verursacht hat. Mehr Bemühung bei der Klärung der Zusammenhänge, die er nicht durchschaute, gründlichere und bessere Ausbildung seines Intellekts hätten den Irrtum vermeiden und den entstandenen Schaden verhüten können.

So regt sich sein Gewissen und führt ihn zu reuevoller Buße. Subjektiv ist damit auch die Frage nach dem inneren Zusammenhang von Schuld und Sühne beantwortet.

Objektiv ist die Sühne oder Strafe für eine Schuld die Wiedergutmachung des entstandenen Schadens und die Wiederherstellung der gestörten Ordnung besonders auch im Hinblick darauf, daß die angedrohte Strafe für ein Vergehen vollzogen werden muß, um ihre Wirkung als Gegenmotiv bei Auftreten ähnlicher Fälle nicht abzuschwächen.

Ausklingen soll diese Zeichnung mit einem Blick auf die Säule der Weisheit mit der Einsicht, daß die Ausbildung des Erkenntnisvermögens viel dazu beigetragen kann, die Verstrickung des Menschen in die Schuld zu vermindern und mit der freimaurerische Forderung:

Erkenne Dich selbst,
beherrsche Dich selbst,
vervollkommne Dich selbst.