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September 1998

(Dr. med. vet.) Jürgen Arndt

Tierschutz - eine Aufgabe des Freimaurers?


Nach § 11b Tierschutzgesetz (TschG) ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muß, daß bei der Nachzucht den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen, untauglich oder ungestaltet sind und hierduch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Das gleiche gilt, wenn durch gentechnische Maßnahmen Tiere gezüchtet werden, wenn damit gerechnet werden muß, daß Verhaltensstörungen oder mit Leiden verbundene erblich bedingte Aggressionssteigerungen auftreten, ... oder der artgemäße Kontakt untereinander oder ... die Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schäden oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen. Nach § 11b Abs 5 TschG wird das Bundesministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die erblich bedingten Veränderungen, Verhaltensstörungen und Aggressionssteigerungen näher zu bestimmen, Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken.

So wurde durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BMELF) vor 4 Jahren ein Sachverständigenrat einberufen, der aus Wissenschaftlern, Tierschützern und praktizierenden Tierärzten bestand. In unzähligen Arbeitssitzungen, Hearings und mit hohem Arbeitsaufwand wurden von der ehrenamtlichen Kommission Qualzuchtkriterien bei Hunden, Katzen, Heimtieren, Nutz- und Ziergeflügel und Fischen zusammengetragen.

Vererbte Merkmale im Sinne § 11b sind züchterisch geduldete, gewollte oder sogar als Zuchtziel (Rassestandard) festgelegte Merkmale, die selbst tierschutzrelevant sind oder mit tierschutzrelevanten Merkmalen assoziiert sind. Das Wohlbefinden eines Tieres ist das Gebot; es setzt einen ungestörten, artgemäßen Ablauf der Lebensvorgänge und des Verhaltens voraus. Die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden ist das Ziel des Tierschutzgesetzes, wobei der artgemäße Gebrauch der Organe zu beachten ist. Organe, Organsysteme und Körperteile eines Individuums haben bestimmte, genetisch festgelegte, für die Lebens- und Fortpflanzungsfähigkeit notwendige Funktionen zu erfüllen. Der artgemäße Gebrauch ist dann nicht mehr gegeben, wenn eine dieser Funktionen durch züchterische Einflußnahmen nicht mehr ausreichend erfüllt ist oder ausgeführt werden kann.

Folgende Zuchtziele sind mit dem geltenden Tierschutzgesetz nicht mehr vereinbar:

  1. Wachstumsmanipulation (Riesenwuchs mit Übergewicht, Zwergwuchs).
  2. Brachyzephalie (Kurzköpfigkeit, Mopskopfbildung, Kurzschädeligkeit); Folgen: Offene Fontanellen beim Chihuahua und Mini-Yorkshire-Terriern mit erhöhter Verletzungsgefahr.
  3. Veränderungen an den Augen: Tiefliegende oder kleine Augen und festschließende Lieder als Zuchtziel führen zu ein- oder auswärts gedrehten Augen (Entropium-Ektropium) und folglich zu Hornhautveränderungen und Sehbeeinträchtigungen.
  4. Veränderungen an den Ohren: Gewünschte Zuchtziele sind häufig kleine enganliegende Rosenohren (Windhunde), Faltenohren bei Katzen und schwere Pendelohren bei verschiedenen Hundrassen und Kaninchen. Es kommt vermehrt zu Entzündungen der Ohren, Verletzungen, Blutergüssen (Othämatome) sowie zu Schwerhörigkeit.
  5. Veränderungen an Haut, Haar- und Federkleid. Übermäßige Faltenbildung führt zu Entzündungen (Dermatitis), gesehen beim Shar-Pei, beim Pekinesen und bei dieversen Katzenpopulationen. Haarlosigkeit führt zu Störungen der Wärmeregulation, Immundefekten, häufig verbunden mit Zahnverlusten (Hypodontie), gesehen beim Nackthund und bei der Sphinx-Katze.
    Pigmentmangel kann zu Störungen des Zentralen Nervensystems unter Mitbeteiligung der Sinnesorgane führen (Fehlsichtigkeit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen). Die eklatanteste Form des Pigmentmangels ist der Albinismus. Wegen der farblosen Iris sind die Augen nicht geschützt und selbst geringe Lichtintensitäten können irreparable Schäden an den Photorezeptoren der Augen hervorrufen.
    Bei verschiedenen Rassetauben ist die Hypertrophie der Schnabelwachshaut gelegentlich Zuchtziel. Dabei kommt es zu großen walnußförmigen Wucherungen mit permanenter Größenzunahme. Diese führt zu einem stark eingeschränkten Gesichtsfeld. Die Tiere haben Schwierigkeit bei der Futteraufnahme, die Nasenöffnungen sind eingeengt, eine physiologische Atmung ist nur beschränkt möglich. Durch eine Schnabelverkürzung können Elterntiere ihre Nachzucht nur begrenzt aufziehen.
    Bei den Haubenvögeln reicht die Haubengröße von kleinen, nur aus wenigen Federn bestehenden Gebilden bis hin zu großen Vollhauben. Enten mit Vollhauben weisen Schädeldefekte auf. An diesen defekten Stellen ist die Haut mit den Hirnhäuten verwachsen. Es treten vermehrt plötzliche Todesfälle bei Jung- und Alttieren auf.
    Bei verschiedenen Hühnerrassen sind "Ohrbommenln" oder "Tuffs" als Rassemerkmal etabliert. Dies sind warzenförmige befiederte Hautauswüchse an der Kopfseite. Hier kann der Gehörgang so stark verkürzt sein, daß das Trommelfell an der Außenseite des Kopfes liegt.
  6. Veränderungen der Extremitäten und Gelenke: Extreme Steilstellung der Hintergliedmaßen z. B. bei Rottweilern, Boxern und Chow-Chows mit Hüftgelenksdysplasie, Kniegelenkserkrankungen und Veränderungen an den Sprunggelenken. Knorpelschäden am Schulter-, Ellbogen- und Fußwurzelgelenk (OCD). Verschiedene Vogelrassen fallen durch aufrechte Körperhaltung und lange Ständer mit weit durchgedrückten Intertarsalgelenken auf. Diese Haltung kann zu Schäden führen, insbesondere Rissen an den Oberflächen der Gelenke mit Bewegungseinschränkungen als Folge.
  7. Veränderungen an der Wirbelsäule (Schwanzlosigkeit, Kurzschwänzigkeit), durch Fehlen der Schwanzwirbel oder durch Verminderung der Zahl der Schwanzwirbel. Dies kann weitere Wirbelsäulen- und Rückenmarksdefekte einschließen (Lenden- und Brustwirbelsäulenverkürzungen) oder die Spina bifida (offene Wirbelsäule), gesehen z. B. bei der Manx-Katze. Bei Hühnern führt die Schwanzlosigkeit zur aufrechten Körperstellung mit nachteiligen Folgen an den Gelenken, zu schlechten Schlupfergebnissen und hoher Kükensterblichkeit.

Und zum Schluß aus dem Horrorkabinett: Da gibt es "Zitterhälse" bei den Tauben, bei denen Halszittern zum Rassestandard gehört; "Bodenpurzler": Tauben, die kein normales Flugverhalten mehr haben und auf den Boden "purzeln". Hier werden Weltmeisterschaften ausgetragen!! Hühner, die kurzbeinig sind (Küper, Zwergküper und Chabos), von denen ein großer Teil in der Schlupfphase stirbt, die übrigen als "Indische Kämpfer" überleben; Vögel, denen ein solch großer Kropf angezüchtet wird, daß sie kaum stehen und sich schon gar nicht normal ernähren können, die kein normales Brutverhalten mehr haben, usw. usw.!

Bei allen diesen Beispielen zeigt sich, daß der Mensch aus zweifelhaften Gründen die wehrlose Kreatur in einer Weise pervertiert, daß nur noch ein entschiedener und massiver gesetzlicher Eingriff Abhilfe schaffen kann!

Und wo ist jetzt der freimaurerische Bezug?

Der "Große Baumeister aller Welten" schuf den Menschen, die Pflanzen und die Tiere. Wenngleich dem Menschen aufgetragen ist, sich die Welt untertan zu machen, so heißt das doch nicht, Hunde im Handtaschenformat zu produzieren, Tiere zu Krüppel zu züchten, damit Wettkämpfe, Kampforgien und andere perverse Spiele betrieben werden können. Wir Menschen haben die Aufgabe, unsere Mitgeschöpfe zu schützen und lebenswert zu erhalten, nicht zu quälen und ihnen zu schaden. Dies zu verhindern ist eine vornehme Aufgabe des Freimaurers und unserer Bruderschaft!



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